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4. Zeitpunkt der Vorsorge

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Eine Vorsorge für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sollte man so früh wie möglich treffen, da mit steigendem Eintrittsalter diese Versicherung immer teurer wird und schon “kleinere Leiden” können später zu einem Ausschluß der Vorerkrankung (häufig z.B. bei Heuschnupfen), einem Gesundheitszuschlag (selten z.B. bei Übergewicht) oder gar zur Ablehnung des Antrages (z.B. psychische Erkrankungen, mehr als einer Vorerkrankung) auf Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kann man in der Regel ab dem Alter von 15 Jahren abschließen. Mit unserem Angebot zur Schulunfähigkeitsversicherung können Sie für Ihr Kind schon ab einem Alter von 5 Jahren eine Vorsorge treffen!

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